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Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung
in eigener Sache Hiermit erhebe ich Verfassungsbeschwerde unmittelbar
gegen den von der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim gegen
mich erlassenen Haftbefehl vom 14. Januar 2008 – 4 KLs 503 Js 2306/06 –
sowie gegen den im Haftbeschwerdeverfahren ergangenen Beschluß des 3.
Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Februar 2008 – 3 Ws
51/08 – sowie gegen die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes durch
Beschluß der 4. Großen Strafkammer vom 14. Januar - 2008 4 KLs 503 Js
2306/06 - mittelbar gegen die §§ 90a und 130 StGB mit dem Antrag:
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