Der Zündelprozeß
HINWEIS!!! Zur Ansicht der nachfolgenden Dokumente benötigen Sie einen Acrobat Reader.
| Sachgebiete | Genauerer Sachverhalt |
| Säulen der Verteidigung | Schutzzschrift vom 18.10.2005 - In der Strafsache
Ernst Zündel LG Mannheim 6 KLs 503 Js 4/96 beantrage ich, das Verfahren einzustellen bzw. bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob § 130 Abs. 3 und 4 (a. F.) StGB-BRD mit dem Grundgesetz – insbesondere mit Artikel 5 GG – vereinbar ist, auszusetzen und Ernst Zündel sofort aus der Haft zu entlassen. WEITERLESEN |
| Beweisantrag Schmid - In der Angelegenheit Ernst Zündel LG Mannheim 6 KLs 503 Js 4/96 beantrage ich, einen Sachverständigen für Zeitgeschichte zu hören. Dieser wird durch seine besondere Sachkunde dem Gericht zuverlässig die Kenntnis der Tatsache vermitteln, daß Prof. Carlo Schmid am 8. September 1948 im Parlamentarischen Rat folgende Rede gehalten hat: WEITERLESEN | |
| Horst Mahlers Einlassung zur Judenfrage im Judaismusprozeß | |
| Horst Mahlers Beweisantrag im Judaismusprozeß | |
| VORLESUNGEN ÜBER DEN HOLOCAUST |
| Das hält keine Justiz aus | Horst Mahler - „Das hält keine Justiz aus.“ . Aus einem Dokument der Anklage gegen Ernst Zündel: „Zündels Gegner haben öffentlich bekanntgegeben, daß sie nicht eher aufhören werden, bis Zündel mundtot gemacht ist und von Kanada in Handschellen in ein deutsches Gefängnis ausgeliefert sein würde.“ WEITERLESEN |
| Laienrichterbelehrung | Beratungshilfe für Laienrichter WEITERLESEN |
| Belehrung der Laienrichter im Zündelprozeß WEITERLESEN |
| Anträge an das Gericht | Anträge an das Gericht - In der Angelegenheit Ernst Zündel LG Mannheim – 6 KLs 503 Js 4/96 werden die folgenden Gegenvorstellungen und Anträge, an deren Verlesung die Unterzeichnete von Dr. Meinerzhagen gehindert wurde, sowie folgende in den künftigen Sitzungsterminen vorzubringende Beanstandung und zu stellende Anträge hiermit - zur Vorbereitung einer Aufklärungsrüge - zu den Akten überreicht WEITERLESEN |
| Antrag „tatbestandliche Voraussetzung des Holocausts“
- In dem Scheingerichtsverfahren gegen Sylvia Stolz wegen
Volksverhetzung u.a BRD-LG Mannheim – 4 KLs 503 Js 2306/06 beantrage ich, die in diesem Verfahren entscheidenden Berufs- und Laienrichter mögen im Hinblick auf die vom Bundesgerichtshof (BGHSt 47, 278) behauptete „tatbestandliche Voraussetzung des Holocausts“, die der Deutschen Strafrechtsdogmatik unbekannt ist, gemäß § 265 StPO mitteilen – und zwar ein jeder für sich - welche Lesart des § 130 Abs. 3 StGB-BRD sie ihrer Urteilsfindung zugrunde zu legen gedenken (Text wie im Zündelprozeß) WEITERLESEN |
|
| Antrag auf Grundlagenerörterung - beantrage ich, die Grundlagen zu erörtern, auf denen nach Auffassung des Gerichts die Offenkundigkeit jener Tatsachen beruht, die seit Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts allgemein als „Holocaust“ bezeichnet werden. (Text wie im Zündelprozeß) WEITERLESEN | |
| Befangenheitsantrag - Sehr geehrte Damen und
Herren, die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters vom 08.11.05 gibt dem Angeklagten Veranlassung zu folgender Erwiderung, die hiermit in seinem Namen zugleich als Beschwerde gegen den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung der Unterzeichneten vorgetragen wird: WEITERLESEN |
|
| Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit seitens der Verteidigung | |
| Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit seitens Ernst Zündel | |
| Anklageschrift von Ernst Zündel |
| Ausschlußverfahren gegen Sylvia Stolz als Zuschauerin | Antrag auf einstweilige Anordnung |
| Beschwerde | |
| Beschwerdebegründung | |
| Gegenvorstellung | |
| Stellungnahme von Sylvia Stolz |