Von Nürnberg nach Mannheim

In den ersten Stunden des 16. Oktober 1946 wurden in einer Halle im Hof des Nürnberger Justizgebäudes von US-Besatzern 10 Führungspersönlichkeiten des Deutschen Reiches am Galgen ermordet.

 

 

 

Der Henker von Nürnberg

 

Master-Sergeant John C. Woods (US-Army)

Zuvor, am 8. August 1945,  hatte  eine von den vier Besatzungsmächten beschickte Konferenz in London beschlossen, ein Internationales Militärtribunal (International Military Tribunal/IMT) zu errichten. Die Signatarstaaten verpflichteten sich, die Mitglieder und die Hauptankläger des Gerichtshofes zu stellen. Als Verhandlungsort wurde Nürnberg bestimmt. Mit Anklageschrift vom 6. Oktober 1945 erhoben die 4 Hauptankläger Jackson (USA), de Menthon (Frankreich), Rudenko (UdSSR) und Shawcross (Großbritannien) Anklage gegen 24 Personen.    

Auf der Anklagebank saßen bei Verhandlungseröffnung am 20. November 1945 jedoch nur 21 Personen.

Die Angeklagten

 

Hermann Göring, Reichsmarschall und designierter Nachfolger Hitlers,

Rudolf Hess, Hitlers Stellvertreter als Parteiführer,

Joachim von Ribbentrop, Außenminister,

Robert Ley, Reichsorganisationsleiter,

Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht,

Ernst Kaltenbrunner, Chef des Reichssicherheitshauptamts,

Alfred Rosenberg, Parteitheoretiker und Minister für die besetzten Ostgebiete,

Hans Frank, Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete,

Wilhelm Frick, Reichsprotektor für Böhmen und Mähren,

Julius Streicher, Herausgeber der Wochenschrift »Der Stürmer« und Gauleiter von Franken,

Walther Funk, Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft,

Hjalmar Schacht, bis 1939 Reichsbankpräsident,

Karl Dönitz, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und Hitlers Nachfolger,

Erich Raeder, Dönitz' Vorgänger als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine,

Baldur von Schirach, Gauleiter von Wien und ehemaliger Reichsjugendführer,

Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz,

Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtführungsstabes im OKW,

Martin Bormann, »Sekretär des Führers« und Leiter der Parteikanzlei,

Franz von Papen, Botschafter in der Türkei und ehemaliger Vizekanzler,

Arthur Seyß-Inquart, Reichskommissar für die besetzten Niederlande,

Albert Speer, Minister für Bewaffnung und Munition,

Konstantin von Neurath, ehemaliger Reichsprotektor in Böhmen und Mähren,

Hans Fritzsche, Leiter der Rundfunkabteilung im Propagandaministerium,

Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, bis 1943 Leiter der Kruppwerke

 

Ley hatte sich durch Freitod  im Gerichtsgefängnis (26. Oktober 1945) dem Scheinprozeß entzogen, Krupp von Bohlen und Halbach war nicht verhandlungsfähig, gegen Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt. Es fanden 218 Sitzungen statt. Einvernahme der Angeklagten, Beweisaufnahme und Plädoyers der Anklagevertreter und der Verteidiger wurden am 216. Tag, Samstag, den 31. August 1946, beendet. Am 30. September 1946 wurde das Urteil verkündet. Zum Tode durch den Strang wurden verurteilt: Göring, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frank, Frick, Streicher, Sauckel, Jodl, Seyß-Inquart und - in Abwesenheit – Bormann.

In Portugal veröffentlichte Professor Joao das Regras im Februar 1947 in Lissabon unter dem Titel „Um Nuovo Direito International, Nuremberg" (Nürnberg, ein neues Völkerrecht) eine Studie des Nürnberger Prozesses. In ihr sind folgende Werturteile zu lesen:

„In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenübergestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte ... Wie könnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen eingeschränkten Lebensraum, den es innehatte, unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem zweiten Weltkrieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat? ... Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unanständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie verhängte, noch herzufallen ... Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben."

Zitiert von

 

MAURICE BARDÈCHE

in seinem Werk

Nürnberg
oder
DIE FALSCHMÜNZER

Verlag für ganzheitliche Forschung und Kultur

Deutsche Übersetzung des französischen Originals
„Nuremberg II ou Les Faux Monnayeurs"
Autorisierte und vom Verfasser durchgesehene Übersetzung

Erstausgabe: Verlag Karl-Heinz Priester, Wiesbaden 1957, S. 62

 

 


 

Die Ermordeten

 

Hans Frank, Generalgouverneur von Polen,

 

…. nach der Ermordung

Mitte: Innenminister Wilhelm Frick

 

 

… nach der Ermordung

 

Hermann Göring als SA-Führer

… nach seinem Freitod, mit dem er kurz vor der bereits eingeleiteten  Ermordung dem Henker von Nürnberg entging.

Alfred Jodl, Chef des Wehrmachtsführungsstabes,  bei seiner Festnahme durch britische Truppen in Flensburg

…. nach der Ermordung

 

Ernst Kaltenbrunner als SS-Führer

…. nach der Ermordung

 

 

Generalfeldmarschall  Wilhelm Keitel bei der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation

…. nach der Ermordung

 

Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop

 

…. nach der Ermordung

 


 

 

 

Alfred Rosenberg als Parteiredner

…. nach der Ermordung

 

 

Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz

…. nach der Ermordung

 

 

Reichskommissar Seyß-Inquart (links im Bild)

…. nach der Ermordung

 

 

Herausgeber des „Stürmer“ Julius Streicher

… nach der Ermordung

 

 

Ihre Mörder,

Von links nach rechts:

A.   F. Woltschkow und I. T. Nikitschenko (UdSSR),

B.  Norman Birkett und Geoffrey Lawrence (Großbritannien),

C.  Francis Biddle und John J. Parker (USA),

D.  Henri Donnedieu de Vabres und Robert Falco (Frankreich),

für die Entlastungsbeweise ohne Bedeutung waren und die wußten, daß sie das Recht beugten und die Angeklagten mordeten.

Das Tribunal wurde weltweit als eine Katastrophe für die Zivilisation empfunden. Es beendete die Karriere seines ehrgeizigen Promoters, des Obersten US-Richters Jackson. Das Echo sei hier mit einigen gewichtigen Stimmen gespiegelt:

Senator Taft, Sohn des US-Präsidenten Taft, Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Präsidentschaftskandidat der Republikanischen Partei urteilte über den Nürnberger Scheinprozeß:

„Sie (die Siegertribunale) verletzen das fundamentale Prinzip der amerikanischen Gesetzgebung, welches fordert, daß ein Individuum nicht nach einem Gesetz verurteilt werden kann, das erst nach Begehen der als strafbar bezeichneten Handlung in Kraft getreten ist….. Das Aufhängen der elf deutschen Verurteilten wird in den amerikanischen Annalen eine Tat sein, die wir lange bedauern werden. In diesen Prozessen haben wir die russische Auffassung dieser Art von Prozessen – nämlich Interesse der Politik und nicht der Gerechtigkeit – zur unseren gemacht und dabei wenig Rücksicht auf unser angelsächsisches Erbe genommen. Dadurch, daß wir dieses Interesse der Politik in den Mantel eines legalen Verfahrens einhüllen, laufen wir Gefahr, auf Jahre hinaus jeglichen Begriff von Gerechtigkeit in Europa in Mißkredit zu bringen. … Mir erscheint unsere Haltung überall in der Welt während des ganzen Jahres nach dem Siegestag, einschließlich der Anwendung der Atombombe auf Hiroshima und Nagasaki, als ein Aufgeben der Prinzipien der Gerechtigkeit und Menschlichkeit….“  [1]

Der bekannte Senator McCarthy urteilte in der Chicago Tribune:

Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist eine eigenste Erfindung Jacksons und widerspricht dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität. …“[2]

„Daß man Männer aufhängt, weil sie dieses angebliche  „Gesetz“ verletzt haben, ist in Wirklichkeit eine Handlung, die man unmöglich von einem Meuchelmord unterscheiden kann.“[3]

Der für  den Nürnberger „Prozeß“  ernannte Richter Wennerström vom Obersten Gerichtshof des Staates Iowa (USA)  trat aus dem Tribunal aus mit der Erklärung:

„Wenn ich vor sieben Monaten gewußt hätte, was ich heute weiß, wäre ich nie hierher gekommen.“ [4]

Der Richter am Obersten Gerichtshof in Kalkutta, der für Großbritannien in das Tokioter Tribunal entsandt worden war, legte dieses „Amt“ nieder. Sein Rücktrittsschreiben ist eine einzige Anklage gegen derartige Siegertribunale. Es heißt darin:

„Ein sogenannter Prozeß, der auf Anklagepunkten beruht, die von den Siegern heute als rechtskräftig bestimmt werden, löscht Jahrhunderte der Kultur aus, die uns von der summarischen Hinrichtung der Unterlegenen trennen. Ein Prozeß, der auf einer solchen Rechtsauslegung beruht, ist nichts weiter, als der entehrende Gebrauch gesetzlicher Formen zur Befriedigung eines Rachedurstes. Er entspricht keinerlei Vorstellung von Gerechtigkeit.“ [5]

Der evangelische Bischof von Berlin und Brandenburg, Dr. Dibelius, schrieb in einem in der Schweizer Zeitung „Der Bund“ veröffentlichten Brief an die Gräfin Schwerin von Krosigk:

Als Christen weigern wir uns rundweg, die Nürnberger Urteile als gerecht anzuerkennen. …Ein neues, barbarisches Zeitalter hat begonnen.“

Der englische Schriftsteller Montgomery Belgion bemerkte in seinem im Jahre 1947 geschriebenen Buch „Epitaph on Nuremberg“:

„…stelle ich fest, daß der Nürnberger Prozeß … den Zweck hatte, die Illusion zu erwecken, man würde auf legalem Wege entdecken, was wir beweisen wollten, daß nämlich Deutschland für den Krieg verantwortlich war. Ich glaube, daß die Tatsache, diese unserer Beweisführung günstige Illusion herbeizuführen, genau der Plan der großen Politik war, den man dem Gericht anvertraute ….“ [6]

Der US-amerikanische Schriftsteller A.O. Tittmann urteilte im Hinblick auf das Siegertribunal:

„Man kann mit Bestimmtheit sagen, daß mit dem Ende dieses Krieges gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist. Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachgeist des mosaischen Gesetzes…“

Der bereits zitierte Portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras faßt seine Darlegungen zusammen:

Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht, stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlich überboten werden kann.“[7]

 

Die Lynch-Party geht weiter …..

heute in den Prozessen gegen „Holocaustleugner“, in denen alle von der

Verteidigerin Sylvia Stolz

 

 

beigebrachten Beweise, die die Offenkundigkeit des „Holocaust“ erschüttern,  „ohne Bedeutung“ sind.

Um sie als Verteidigerin auszuschalten, wird - wie vordem Günther Deckert, Frederick Töben, Ernst Zündel und Germar Rudolf - jetzt ihr vor dem Landgericht in Mannheim der Prozeß gemacht.

Die Hauptverhandlung gegen Sylvia Stolz beginnt am 15. November 2007 um 9.00 Uhr


 

[1]  zitiert bei Maurice Bardèche a.a.O. S. 25 f.

[2] Leitartikel der Chicago Tribune vom 10. Juni 1946, bei Bardèche a.a.O. S. 27

[3] Leitartikel in der Chicago Tribune im Jahre 1947, bei Bardèche a.a.O. S. 27

[4] bei Bardèche a.a.O. S. 36

[5] bei Bardèche a.a.O. S. 36 f.

[6] bei Bardèche a.a.O. S. 45.

[7] bei Bardèche a.a.O. S. 61